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0. Über uns

1. Das Handbuch

2. Was heißt Qualitätsmanagement?

3. Der Aufbau eines Lungenkrebszentrums

4. Die Abläufe in einem Lungenkrebszentrum

5. Wichtige Dokumente, Pläne, Literatur und Links

Download-Version des Handbuchs

In diesem Prozess wird die Nachsorge von Patientinnen und Patienten mit Lungenkarzinomen geregelt.

Der Prozessbeginn ist die abgeschlossene Primär- oder Rezidivtherapie.

Das Prozessende ist:

Die Ziele einer Nachsorge beim Lungenkarzinom sind

Kurativ behandeltes Lungenkarzinom Nicht-kurativ behandeltes Lungenkarzinom
- Lokalrezidiv-Erkennung
- Komplikationserfassung
- Spätmetastasierungserkennung
- Zweittumorerkennung
- Multimorbiditätsmanagement
- Psychoonkologische Therapieangebote
- Hilfestellung bei Lebensstil-Änderungen
- Krankheitsverlaufsdokumentation
(Remissionskontrolle)
- Symptomkontrolle und –Minimierung
- Nebenwirkungskontrolle und –Minimierung
- Lebensqualitätsoptimierung
- Psychoonkologische Therapieangebote
- Hilfestellung bei Lebensstil-Änderungen

Das Lungenkrebszentrum ist sich der Problematik bei der Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Tumornachsorge bei Patienten und Patientinnen mit Lungenkarzinomen bewusst: Einerseits existiert derzeit keine hinreichende Evidenz, die generell eine systematische Tumornachsorge rechtfertigen würde, andererseits haben viele Patienten und Patientinnen mit der Diagnose Lungenkarzinom, ihnen nahestehende Personen oder deren weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte ein großes Bedürfnis nach einer systematischen Tumornachsorge.

Das Lungenkrebszentrum hat sich angesichts dieser Problematik auf die folgende gemeinsame Vorgehensweise bei der Tumornachsorge von Patienten und Patientinnen mit Lungenkarzinomen geeinigt. Die Grundlage bilden entsprechende Empfehlungen nationaler und internationaler Leitlinien:

Generell soll im Rahmen einer tumorspezifischen Therapie jede(r) Patient(in) mit der Diagnose Lungenkarzinom über die Möglichkeit eines Rezidivs bei kurativ-behandelten bzw. eines Voranschreitens bei nicht-kurativ behandelten Lungenkarzinomen inkl. möglicher Symptome informiert werden.
Beim kurativ behandelten Lungenkarzinomen beträgt die 5-Jahres-Rezidivrate:
Stadium I/II: 50%
davon lokal: 10-20%
Fernmetastasen 20-30%
Zweittumoren 2-15%

Ebenso soll jede(r) Patient(in) mit Lungenkarzinomen über die prinzipielle Möglichkeit sowie das Für und Wider einer systematischen Tumornachsorge aufgeklärt werden. Darüber hinaus wird ihr/ihm das Angebot der Planung und Durchführung einer Tumornachsorge durch das lokale Lungenkrebszentrum gemacht. Alternativ kann das Lungenkrebszentrum auf eine Beratung für Patientinnen und Patienten durch niedergelassene Ärzte verweisen.
Patienten, die mit einer kurativen Intention behandelt wurden, sollen 3 bis 6 Monate durch die behandelnde Institution betreut werden. Anschließend kann mit dem Patienten ein Nachsorgeprogramm vereinbart werden. Dieses beinhaltet bei Patienten, die bei ausreichend gutem Allgemeinzustand und bei ausreichend guter Lungenfunktion für erneute kurative Therapien in Betracht kommen, folgende Untersuchungen (in den ersten 2 Jahren alle 3 Monate, nach dem 2. Jahr alle 6 Monate, nach dem 5. Jahr alle 12 Monate): Anamnese, körperliche Untersuchung, Röntgenuntersuchung des Thorax (konventionell oder CT). Laboruntersuchungen werden nur bei spezieller Indikation durchgeführt, denn sie geben keinen spezifischen Hinweis auf einen kurativ zu behandelnden Rezidivtumor oder Zweittumor.
Für Patienten mit einem palliativ therapierten Lungenkarzinom kann eine regelmäßige Nachsorge auf Wunsch des Patienten ebenfalls erfolgen. Dabei sollen sich apparative Untersuchungen nach dem Beschwerdebild richten und nicht routinemäßig erfolgen.
Patienten, die rauchen, werden durch Hinweise auf Verhaltensregeln und therapeutische Angebote bei der Tabakentwöhnung unterstützt.

Nachsorge nach Strahlentherapie

Auf Grund der Richtlinie nach der Verordnung über den Schutz
vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
vom 22. April 2002 besteht eine Verpflichtung zur Nachsorge über 5 Jahre nach Radiotherapie.
Es ist gibt keine festen, evidenzbasierten Vorgaben bzgl. der Nachsorgeintervalle.
Es ist aber üblich, die Nachsorge-Intervalle der zu erwartenden Nebenwirkungen anzupassen, z. B.:

Für die Nachsorge nach Radiotherapie zeichnet sich zwar der Strahlentherapeut verantwortlich, diese muss aber nicht prinzipiell von ihm selbst durchgeführt werden, wenn er suffiziente
Informationen vom weiterbehandelnden Arzt erhält.

Eine Koordination der Nachsorge erfolgt durch die behandelnden Ärzte/Ärztinnen (Pneumologie/Onkologie, Thoraxchirurgie und Radioonkologie).

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Letzte Änderung am Montag, 6. Dezember 2010 um 12:18:08 Uhr.