1. Strukturmerkmale:
Palliativmedinische Versorgung Prozessbeschreibung
Palliativmedizinische Komplexbehandlung (Mindestmerkmale)
Die aktive, ganzheitliche Behandlung dient der Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung ohne kurative Intention und beeinflusst im Allgemeinen nicht die Grunderkrankung von Patienten mit einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung unter Einbeziehung ihrer Angehörigen und unter Leitung eines Facharztes mit nachgewiesener Qualifikation in der Palliativmedizin (z.B. mindestens einjähriger Erfahrung im Bereich Palliativmedizin oder entsprechende Qualifikation). (Siehe OPS 8-982, » www.dimdi.de)
- Erstellung und Dokumentation eines individuellen Behandlungsplans bei Aufnahme
- Wöchentliche Teambesprechungen mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele
- Einsatz von mindestens zwei der folgenden Therapiebereiche: Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Physiotherapie, künstlerische Therapie mit insgesamt mindestens 6 Stunden pro Patient und Woche in patientenbezogenen Kombinationen
2. Prozessmerkmale:
2.1. Aufnahme
2.1.1. In der Pflege/Therapiekonferenz wird vom Arzt, der Pflege oder den Therapeuten bzw der Überleitungspflege der Patient als Palliativmedizinischer Patient vorgestellt.
2.1.2. Der Patient wird bereits vom einweisenden Arzt als Palliativmedizinischer Patient angemeldet.
2.1.3. Es wird in der Konferenz und in der Aufnahme mit dem Patient und ggf. den Angehörigen über die Zielsetzung und das Therapiekonzept gesprochen und der Auftrag für eine palliativmedizinische Behandlung erarbeitet.
2.1.4. In der Teamkonferenz wird der Prozess für die verschiedenen Berufsgruppen abgestimmt und in einer zeitliche Ordnung gebracht.
Es werden Ärzte, Pflege, Physiotherapeuten, Schmerztherapeuten, Psychotherapeuten, Seelsorger, Musiktherapeuten usw. weitere Therapeuten, der Sozialdienst an dem Prozess beteiligt und das Ergebnis dokumentiert.
2.2. Therapiephase:
2.2.1. Ein Therapiekonzept wird schriftlich erstellt und von den entsprechenden Therapeuten umgesetzt.
2.2.2. In der wöchentlichen Teamsitzung wird der Therapieprozess überprüft und die Behandlung ggf. modifiziert.
2.2.3. Das Entlassungsmanagement wird von der ersten Teamkonferenz an vorbereitet und im Hinblick auf die anschließenden Versorgungsstrukturen vorbereitet. Hierfür wird ggf. das kooperierende Hospiz, die Hospize, die kooperierende ambulante Pflege und die Überleitungspflege eingeschaltet.
2.3. Entlassungsphase
2.3.1. Ggf Schulung für Angehörige bez. häusl. Pflegeanwendungen, Einweisung in Hilfsmittel (LTOT)
2.3.2. Kontrakt mit dem Hausarzt/HomeCare Arzt/ Onkologen/Pneumolgogen
2.3.3. Entlassung
2.3.3.1. Entlassungsgespräch mit dem zuständigen Palliativmediziner
2.3.3.2 Die Entlassung wird mit dem Therapeutenteam vorbesprochen und wesentliche Zielsetzungen für die häusliche Weiterbehandlung festgehalten und bis in das Entlassungsschreiben dokumentiert.
3. Ergebnismerkmale:
Ziele:
- Stabilisierung der Krankheitsspezifischen Beschwerden
- Stabilisierung/Optimierung der Betreuung und Pflege- und Ernährungssituation
- Psychosomatische Unterstützung der Krankheitsverarbeitung
- Optimierung oder Steigerung der Patientenautonomie
- Linderung der Beschwerden
- Entlassung nach Hause/Hospiz/Pflegeeinrichtung
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Letzte Änderung am Montag, 6. Dezember 2010 um 12:18:31 Uhr.